Keine Landesförderung.

Eine Beantragung von Zuschüssen ist ggfs. über die Stiftungen der Katholischen Kirche in Baden-Württemberg und der Evangelischen Kirche für Ferienaufenthalte in eigenen gemeinnützigen Familienferienstätten möglich. Familien in besonderen Lebenssituationen können im Rahmen des Förderprogramms STÄRKE 2019 des Landes an einer Familienbildungsfreizeit oder einem -wochenende teilnehmen, das auf ihre Zielgruppe ausgerichtet ist. Für die Durchführung von Familienbildungsfreizeiten kann Familienbildungsträgern eine Erstattung notwendiger Ausgaben in Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Familie, ausbezahlt werden.