Allgemeine Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind im Saarland wohnhafte Familien sowie Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Zuschüsse können alle zwei Jahre gewährt werden. Der Zuschuss ist freiwillig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Alter der Kinder

  • grundsätzlich bis 18 Jahre,
  • wenn in Schul- oder Berufsausbildung oder arbeitslos bis 25 Jahre,
  • keine Altersbegrenzung für Kinder mit Behinderung (GdB ab 60)

Einkommensgrenzen

  • für die Eltern: 1.360,00 €
  • für Alleinerziehende: 940,00 €
  • für jedes Kind: 440,00 €

Diese Grenze darf das durchschnittliche monatliche Familiennettoeinkommen der drei Monate vor der Antragstellung um nicht mehr als 100 € übersteigen, wobei bei Überschreitungen bis 50 € der einfache und bei Überschreitungen von 51 € bis 100 € der doppelte Überschreitungsbetrag vom Zuschuss abgezogen wird.

Familiennettoeinkommen (Brutto minus gesetzli­che Abzüge wie z. B. Lohn- und Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Soli, Sozialversicherungsbeiträge – zuzüglich aller sonstiger Einnahmen) ist die Summe des Nettoeinkommens der Eltern und ihrer Kinder. Kindergeld, Bundeselterngeld bis zur Höhe des Min­destbetrages von 300 € und das Pflegegeld aus der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung zählen nicht als Einkommen.

Geförderte Urlaubsdauer

Ein Zuschuss zu den Kosten der Familienferienmaßnahme wird für höchstens 21 Tage innerhalb von 2 Jahren gewährt, wobei jede einzelne Maßnahme mindestens 4 Tage dauern muss. An- und Abreisetag am Urlaubsort zählen als jeweils einen Tag. Für jede Maßnahme muss eine Antragstellung erfolgen.

Zuschussleistungen

Zuschusshöhe täglich für jeden Elternteil und jedes zum Haushalt gehörende Kind 13,00 €.
Für Familienmitglieder mit Behinderung gibt es einen Zuschlag.

Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Der Antrag wird immer über einen Trägerverband gestellt (Arbeiterwohlfahrt Saarbrücken, fast alle Caritasverbände im Saarland, Diakonisches Werk an der Saar in Neunkirchen nebst den Diakonischen Zentren in Saarbrücken und Völklingen, Diakonisches Werk der Pfalz in Homburg sowie Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Saarbrücken).

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach durchgeführter Ferienmaßnahme und Vorlage der Abrechnungsbelege ebenfalls über die Träger.

Auskünfte erteilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

T: (0681) 501 – 00 | Durchwahl: 501-3273 | ServicestelleFamilie@soziales.saarland.de

www.familie.saarland.de