Allgemeinde Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII

Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

Mit dem Ziel, im Kontext der Reform des SGB VIII die gemeinnützige Familienerholung als präventive Leistung zur Förderung der Allgemeinen Erziehung in der Familie des § 16 SGB VIII zu stärken, hat die Evangelische Familienerholung gemeinsam mit der arbeitsgemeinschaft familie (eaf) und der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. (EKFul) an der Erarbeitung des Positionspapieres „Allgemeinde Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII – 6 Punkte zur Stärkung der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung“  der Diakonie Deutschland mitgewirkt.

Projekt: Impulse für die Weiterentwicklung der Familienerholung

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Empfehlung des Deutschen Jugendinstitutes: Projekt: Impulse für die Weiterentwicklung der Familienerholung – Angebote der Familienfreizeit und Familienerholung gehören gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII zu den staatlichen Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie. Das Angebot richtet sich insbesondere an Mütter und Väter in belastenden Familiensituationen. Neben Erholung sollte der Aufenthalt in einer gemeinnützigen Familienerholungsstätte Gelegenheiten für gemeinsame Erlebnisse bieten, verbunden mit Angeboten der Familienbildung, Beratung und Kommunikation. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Stärkung von Erziehungs- und Familienkompetenz sowie Familiengesundheit geleistet werden.

Familienerholung ein Recht auf Förderung

Familienerholung - Ein Recht auf Förderung

„Familienerholung – Ein Recht auf Förderung – Potenziale einer zeitgemäßen Kinder- und Jugendhilfeleistung“
Entstanden im Rahmen der Zukunftswerkstatt Familienerholung (2015 – 2017).