Rechtliche Grundlage: Familienerholung als Lernort

Als gemeinnützige Familienferienstätten haben wir den besonderen Auftrag, für Familien Erholung mit Bildung zu verbinden. Familienferienstätten sind wichtige informelle Lernorte des Sozialraums.

Das bedeutet, dass junge und erwachsene Urlauber in den Familienferienstätten durch das Miteinander, durch Angebote und Erfahrungsaustausch auch lernen, obwohl sie nicht in der Schule sind sondern Urlaub machen. Natürlich sind alle Angebote (wie z.B. Kinderbetreuung oder Bastelnachmittage etc.) freiwillig.

Ziel ist es im Kontext der Reform des SGB VIII die gemeinnützige Familienerholung als präventive Leistung zur Förderung der Allgemeinen Erziehung in der Familie des § 16 SGB VIII zu stärken.

Familienerholung als wichtiger Teil der Kinder- und Jugendhilfe

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 beschlossen, Angebote der Familienerholung als wichtigen Teil der Kinder- und Jugendhilfe attraktiv auszugestalten und zukunftsfest zu machen, verbindliche Qualitätsstandards zu entwickeln und Wege zur Weiterentwicklung der Familienerholung aufzuzeigen. (Koalitionsvertrag 2013, S. 72).

Mit dem Projekt „Zukunftswerkstatt Familienerholung und Qualitätsentwicklung in gemeinnützigen Familienferienstätten“ verfolgen die in der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung zusammengeschlossenen Träger der Familienerholungsmaßnahmen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Ziel, bedarfs- und zukunftsorientierte Handlungsfelder der Familienerholung herauszuarbeiten, aber auch Wege zum Aufbau von tragfähigen Kooperationsstrukturen und Netzwerken zu identifizieren, in die örtliche wie überregionale Akteur*innen und Dienste eingebunden sind.

Familienerholung ist ein Angebot für alle Familien, sieht sich aber besonders verpflichtet gegenüber Familien, die auf Grund ihrer Lebensumstände vor allem auf Unterstützung und Förderung angewiesen sind.

Für die Familienerholung gilt ein offener Familienbegriff, der grundsätzlich alle Generationengemeinschaften einbezieht, in denen tatsächlich verbindlich Verantwortung für und mit Kindern sowie für pflegebedürftige Angehörige gelebt und geleistet wird. Auch über Eltern-/ Kind-Beziehungen in Zwei- und Einelternfamilien, Adoptiv- und Pflegefamilien, Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien hinaus gehören Großeltern und andere für das Familienleben mit sorgende Personen dazu.

Ehrenamtlicher Vorstand und Anbindung an die Diakonie Deutschland

Die Evangelische Familienerholung ist eine unselbstständige Arbeits­gemeinschaft von 31 evangelischen Familienferienstätten in ganz Deutschland mit einem aktiven, ehrenamtlichen Vorstand. Die Evangelische Familienerholung ist angebunden an die Diakonie Deutschland.

Die Diakonie Deutschland ist als evangelischer Wohlfahrtsverband der soziale Dienst der Kirchen. Aufgabe der Diakonie Deutschland ist es, soziale, rechtliche und wirtschaftliche Themen aufzugreifen, verbandliche Positionierungen herzustellen und für die Fachpraxis fachliche Impulse zur Weiterentwicklung von Handlungskompetenzen zu setzen sowie die Interessensvertretung auf Bundesebene.

Auf der Seite der Diakonie Deutschland finden Sie lesenswertes im Wissensportal.