Gefördert werden Erholungsaufenthalte ausschließlich in Familienferienstätten.

Allgemeine Voraussetzungen

Der Zuschuss ist für gemeinsame Erholungsaufenthalte von Eltern, Pflegeeltern, alleinerziehenden Müttern und Vätern mit Kindern (für die Kindergeld bezogen wird) vorgesehen. In Ausnahmefällen gilt dies auch für Großeltern mit Enkelkindern.

Weitere Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Bayern und die Teilnahme an einem Eltern- und Familienbildungsangebot während des Aufenthalts. (Nachweis ist erforderlich)

Gefördert wird jährlich ein Erholungsaufenthalt.

WICHTIGER HINWEIS!
Der Freistaat Bayern fördert nur Familienurlaube in den Familienferienstätten, die im Verzeichnis der Familienferienstätten stehen. Hier finden Sie das Verzeichnis: Verzeichnis der Familienferienstätten.

Einkommensgrenzen seit 01.05.2023

Das jährliche Nettoeinkommen (positives Einkommen vom vorletzten Jahr abzüglich 27 % oder 22 % für Steuern und Sozialabgaben bei bestimmten Arbeitnehmern) plus eventuelle Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Elterngeld, gesetzliche Renten – aber nicht z. B. Kindergeld oder Betreuungsgeld) muss unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen.

  • Allein erziehende Eltern (mit einem Kind): 31.000€
  • Beide Eltern (mit einem Kind): 34.000€
  • Pro weiterem Kind: 4.800€ zusätzlich

Bei der Einkommensberechnung wird das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der sechs Monate vor der Antragstellung berücksichtigt, wenn der Antragsteller eine wesentliche Änderung der Lebenssituation (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidung) nachweist.

Geförderte Urlaubsdauer und Zuschussleistungen

Der Aufenthalt muss mindestens sechs Tage, maximal 14 Tage dauern. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
Der Zuschuss beträgt pro Tag bis zu:

  • 19,50 € pro berücksichtigungsfähiges Kind bzw. Erwachsenen
  • 25,50 € für ein berücksichtigungsfähiges Kind mit Behinderung

Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Informationen zur Familienerholung sowie Anträge erhalten Sie beim:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Telefon: (0921) 605-3688 (Mo-Do 9.00 -11.30 Uhr)

www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung/index.php

Hier geht’s zum Online-Antrag auf Familienerholung

Elektronische Anfragen können über Kontaktformular des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Buchungen erst nach Bestätigung durch das ZBFS möglich sind. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage einer Bestätigung der Familienferienstätte über den Aufenthalt und die Teilnahme an einem Bildungsangebot.

Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte: Zentrum Bayern Familie und Soziales

Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Kirche Bayern
Referat Bezirksstellen – Erholungsmaßnahmen
Pirckheimerstraße 6
90408 Nürnberg
Tel: 09 11 / 93 54 – 315
Fax: 09 11 / 93 54 – 3 43 15
E-Mail: barth@diakonie-bayern.de