Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind (bis zum 17. Lebensjahr) und Wohnsitz in Bremen können Zuschüsse für Erholungsaufenthalte erhalten. Diese Zuschüsse sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln und werden alle zwei Jahre gewährt. Gefördert werden Aufenthalte, die von gemeinnützigen Trägern organisiert werden, Erholungsmaßnahmen in anerkannten Familienferienstätten und Aufenthalte im kommerziellen Ferienzentrum Schloß Dankern (Haren/Ems).
Allgemeine Voraussetzungen
- Die Förderung gilt für Familienfreizeiten, die von gemeinnützig anerkannten Trägern angeboten werden.
- Erholungsmaßnahmen in anerkannten Familienferienstätten und Aufenthalte im kommerziellen Ferienzentrum Schloß Dankern sind förderfähig.
- Eine Übersicht über die anerkannten Familienferienstätten findet sich im Katalog der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienerholung.
Einkommensgrenzen und Nachweis
- Bei der Berechnung des Nettoeinkommens können Unterhalts- und Betreuungskosten bei Alleinerziehenden abgezogen werden. Mietaufwendungen sind pauschal in der Einkommenstabelle berücksichtigt.
- Jugendliche mit eigenem Einkommen, die nicht an der Maßnahme teilnehmen, bleiben unberücksichtigt.
- Das Nettoeinkommen ist durch eine aktuelle Verdienstbescheinigung, einen aktuellen Job-Center-Bescheid oder bei Selbstständigen durch den Einkommensbescheid des vorletzten Jahres nachzuweisen.
Geförderte Urlaubsdauer
Die maximale Dauer der Erholungsmaßnahmen beträgt 21 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer.
Zuschussleistungen
- Die Zuschüsse betragen maximal 15,00 Euro pro Tag und Familienmitglied oder decken die nachgewiesenen Kosten der Unterkunft und der Bahnfahrt.
Zuständige Stelle und Antragsverfahren
Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung
c/o ServiceBureau Jugendinformation
Gaby Benckert
Am Deich 62, 28199 Bremen
Tel: (04 21) 33 00 89-11
Fax: (04 21) 33 00 89-22
E-Mail: gaby.benckert@jugendinfo.de
www.schnakenberg-stiftung.de