Derzeit sind keine staatlichen Zuschüsse für Familienerholungsmaßnahmen verfügbar.

Das Land Hessen fördert jedoch ausgewählte Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, darunter Erholungsaufenthalte in verschiedenen Einrichtungen wie Heimen, Jugendherbergen, und Schullandheimen sowie Tageserholungen, Ferienbetreuungsmaßnahmen und Ferienspiele. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach sozialen Gesichtspunkten durch Jugendämter, Kommunen und anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege.

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer pauschalierten Festbetragsförderung von 10 € pro Tag und geförderter Person. Das Land Hessen stellt hierfür jährlich Mittel in Höhe von 250.000 € zur Verfügung, die von den Jugendämtern im Jugendamtsbezirk verwaltet und koordiniert werden.

Zuständig für weitere Informationen und Anträge ist das:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat Familie – II 4.2
Sonnenberger Straßen 2/2a
65193 Wiesbaden
Tel: 0611/3219-3623