Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird pro Übernachtung und Familienmitglied ein Zuschuss von 30 € für Aufenthalte von mindestens 5 bis maximal 14 Tagen gewährt.
Ab dem 8. Tag reduziert sich der Zuschuss auf 15 €.
Förderberechtigte Familien müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Für detaillierte Informationen besuchen Sie bitte die Website des Ministeriums für Gesundheit und Soziales unter www.regierung-mv.de (Thema „Familie und Jugend“) oder wenden Sie sich direkt an:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartnerin: Susanne Witt
Telefon: 0385/588 596 22
Fax: 0395-380 59732
E-Mail: susanne.witt@lagus.mv-regierung.de