Das Land Niedersachsen fördert Erholungsurlaube für Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind. Ziel ist es, einkommensschwächeren Familien einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen. Die Landesleistung ist deshalb vom Familieneinkommen abhängig.
Förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen oder in anderen geeigneten, familiengerechten Einrichtungen, Bauernhöfen und Campingplätzen in der Bundesrepublik Deutschland.
Zuständige Stellen und Antragsverfahren:
Ein Antrag auf Teilnahme an der Familienerholung kann formlos bei den Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege gestellt werden. Dort wird geprüft, ob noch Mittel zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ist. Es ist zu empfehlen, sich möglichst frühzeitig an die Verbände zu wenden.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Tel.: 05121/304-0 oder -201
Fax: 05121/304-611
E-Mail: Veronika.Heineke@ls.niedersachsen.de
Internet: www.soziales.niedersachsen.de
Weiterführende Informationen unter: