Allgemeine Informationen

Mit dieser staatlichen Förderung soll einkommensschwachen Familien ein Erholungsaufenthalt ermöglicht werden. Ein gemeinsamer Urlaub der Familie dient der Gesundheit aller Familienmitglieder und stärkt die Familiengemeinschaft.

Gefördert werden unterschiedliche Angebote der Familienfreizeit und -erholung, insbesondere Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände in Deutschland. Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen, vor allem hinsichtlich des Familieneinkommens, erfüllt sein.

Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Die Antrags- und Nachweisvordrucke erhalten Sie bei den Antragstellen oder Sie können diese im Internet beim Kommunalen Sozialverband Sachsen herunterladen.