Allgemeine Voraussetzungen

Nach der Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnamen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) vom 20.06.2017 werden neben Ferien- u. Freizeitmaßnamen von Kindern und Jugendlichen auch Familienurlaube für finanziell leistungsschwache oder kinderreiche Familien gefördert.

Familien im Sinne dieser Förderrichtlinie sind alle Erziehungsberechtigten mit einem oder mehr Kindern. (§ 16 Abs. 2, Nr. 3 SGB VIII, VV § 44 LHO). Steht bei der geplanten Reise das gemeinsame Familienerlebnis ersichtlich nicht im Vordergrund oder ist die Reise nicht familiengerecht, wird keine Zuwendung gewährt werden.

Einkommensgrenzen

Zu den finanziell leistungsschwachen Familien gehören grundsätzlich Familien, die

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bzw.
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,
  • Leistungen nach den Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Finanziell leistungsschwache Familien im Sinne dieser Richtlinie sind weiterhin Familien, deren regelmäßiges Nettoeinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze wird auf 180 % der jeweils aktuellen Sozialhilferegelsätze festgesetzt.

Kinderreich sind Familien/Erziehungsberechtigte mit drei und mehr Kindern. Die Einkommensgrenze zu dieser Antragstellergruppe wird auf 230 % der jeweils aktuellen Sozialhilferegelsätze festgesetzt.

Geförderte Urlaubsdauer

Familienurlaube können für die Dauer von mindestens fünf und maximal 14 Tagen (jeweils incl. An- u. Abreisetag) mit Landesmitteln bezuschusst werden. Eine Förderung können nur Familien, Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein erhalten. Familienurlaube werden eigenständig durch die Antragstellerinnen und Antragsteller organisiert. Antragstellende Familien/Erziehungsberechtigte können Familienurlaube für das ganze Antragsjahr mit Frist bis zum 31.10. bei den Jugendämtern beantragen. Die jeweilige Familienurlaubsmaßnahme
muss noch im Antragsjahr bis zum 31.12. begonnen worden sein.

Zuschussleistungen

Die Familienurlaube werden pro Familienmitglied und Reisetag mit bis zu 15,00 € an Landesmitteln gefördert werden. Mit der Landeszuwendung muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen sichergestellt sein. Die Landeszuwendung darf höchstens 65 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Familienurlaubes betragen. Die antragstellenden Familien/ Erziehungsberechtigten sollen eine ausreichende Reiserücktrittsversicherung abschließen, so dass ausbezahlte Landeszuschüsse für die Familien/Erziehungsberechtigten im Fall des Nicht-Antritts der Reise kostenneutral zurückerstattet werden können. Aufwendungen für derartige Versicherungen können vollständig mit Landesmitteln finanziert werden. Die Landesmittel stehen für alle an dem Familienurlaub teilnehmenden Erziehungsberechtigten und deren Kinder zur Verfügung.

Zuständige Stelle, Auskünfte, Antragsverfahren

Die Antragstellung und die Abwicklung des gesamten Verfahrens erfolgt bei Familienurlauben durch die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt. Ansprechpersonen in den Jugendämtern und die o.g. Förderrichtlinie siehe https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kinderJugendhilfe/Jugendferienwerk.html.